Einfach angeln. Einfach genießen
Angelkarten und Preise
Die Angelkarten können täglich ab 8:00 Uhr in unserem Fischgeschäft in Alt-Schwerin/Wendorf erworben werden. Alle Karten können natürlich auch im Voraus (wenn der Angeltermin bereits bekannt ist) im Geschäft oder online bestellt werden (außer für Müritz und Plauer See).
Karten für den Plauer See und die Müritz können nicht online bestellt werden, sondern müssen entweder bestellt, bezahlt und zugeschickt oder direkt im Fischgeschäft an allen Wochentagen gekauft werden.
Für alle beangelbaren Gewässer von der Müritz bis zum Plauer See, einschließlich der Landseen, können Sie die Angelkarten im Fischgeschäft am Plauer See kaufen (ganzjährig geöffnet, außer am 25.12., 26.12. und 1.1.).
Es gibt Tages-, Wochen-, Mehrwochen- und Jahreskarten. Mit den Tages- und Wochenkarten der Müritzseenkette können Sie auf allen Gewässern vom Plauer See bis zur Müritz angeln. Mit einer bei uns erworbenen Tageskarte für den Plauer See können Sie auch auf der Müritz angeln.
Beim Erwerb einer Tages-, 2-Tages- oder Wochenkarte für den Drewitzer See, den Tauchow See oder den Großkeller See gelten diese Karten auch für die anderen Seen. Beispiel: Wer eine Tageskarte für den Drewitzer See gekauft hat, kann auch auf dem Derliner See fischen. Ausnahme: Die Karte für den Derliner See gilt nur für diesen See.
Jugendliche unter 16 Jahren zahlen die Hälfte.
Spezialgewässer
Tages-Karte | 2 Tages-Karte | Wochen-Karte | 2 Wochen-Karte | Jahres-Karte | Jahres-Karte – AV | |
Drewitzer See | 20 € | 38 € | 75 € | 95 € | 175 € | 125 € |
Drewitzer+Tauchowsee | 20 € | 38 € | 75 € | 95 € | - | 150€ |
Tauchow See | 19 € | 38 € | 75 € | 95 € | 135 € | 75 € |
Großkeller See | 19 € | 38 € | 75 € | 95 € | 135 € | 75 € |
Derliner See | 15 € | 25 € | 40 € | 50 € | 115 € | 65 € |
Alle oben genannten Seen | - | - | - | - | 190 € | 160 € |
Angelteich
1h 1Angel | 1h 2Angeln | 2h 1Angel | 2h 2Angeln | 4h 1Angel | 4h 2Angeln | 1W 2Angeln | |
Angelteich | 11 € | 18 € | 15 € | 20 € | 18 € | 30 € | 160 € |
Oberseen
Tages-Karte | 2 Tages-Karte | Wochen-Karte | 2 Wochen-Karte | 3 Wochen-Karte | 4 Wochen-Karte | Jahres-Karte | |
Plauer See bis Müritz Boots-/ Uferangeln | 16 € | 30 € | 47 € | 70 € | 85 € | 95 € | 255 € |
für Jugendliche von 14 – 18 Jahren | 12 € | 30 € | 28 € | 40 € | 45 € | 50 € | - |
Plauer See | - | - | - | - | - | - | 205 € |
Angelregeln für die Spezialgewässer
Mindestmaße
- Hecht 60cm 60%
- Kleine Maräne 12cm 12%
- Große Maräne 30cm 30%
- Schleie 25cm 25%
- Zander 55cm 55%
- Barsch 22cm 33%
- Wels 90cm 90%
- Quappe 30cm 30%
- Für Aal gilt ein Entnahmefenster von 55cm (Mindestmaß) bis 90cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung) 55%
- Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 40cm (Mindestmaß) bis 65cm (Höchstmaß zur Laichfischschonung) 40%
Schonzeiten:
- Hecht 01.01. bis 15.03.( gilt nicht für Mitglieder der ortsansässigen AV mit Jahresangelkarte)
- Aal 01.12 bis 28.02.
- Zander 01.04. bis 15.06.
- Große Maräne 01.11. bis 31.01.
- Quappe 01.01. bis 15.02.
Fangbegrenzung / Durchführung / Sonstiges
- Pro Angeltag dürfen max. 20 Kleine Maränen, 10 Barsche und 2 Fische der Arten Hecht, Zander, Aal, Große Maräne, Karpfen gefangen und mitgenommen bzw. nach dem Fang gehältert werden. Beispiel (1 Hecht + 1 Aal = 2 Fische der genannten Arten).Wenn 2 Fische der Art Große Maräne gefangen sind, ist das Angeln auf diese Art einzustellen, unabhängig davon, ob die Fische mitgenommen oder zurück gesetzt werden.
- Der Inhaber der Angelberechtigung hat sich über die bestehenden fischereirechtlichen Bestimmungen (Landesfischereigesetz MV) zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten. Darüberhinaus hat er sich über weitere für die Angelfischerei relevante Bestimmungen (Bundestierschutzgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Landeswaldgesetz, Landeswassergestz) zu informieren und diese einzuhalten.
- Die Angelberechtigung ist nur in Verbindung mit dem Fischereischein bzw. Touristenfischereischein gültig.
- Jahreskarten gelten für das Kalenderjahr und im angegebenen Bereich (Gewässer).
- Tages/Mehrtageskarten und Wochenkarten gelten auf allen Gewässern lt. Verzeichnis auf der Angelkarte mit Ausnahme des Angelteiches in Alt Schwerin.
- Das Nachtangeln und das Driftangeln( Hierunter ist ausschließlich das Werfen vom nichtverankerten Boot zu verstehen.) ist für Inhaber der Angelberechtigung erlaubt.
- Das Schleppangeln ist generell untersagt. Das gilt auch für Ruderboote und Angelkajaks.
- Die Angelberechtigung ist nicht übertragbar.
- Kinder und Jugentliche können bis zu einem Tag vor Ihrem 14. Geburtstag ohne Fischereischein angeln, benötigen aber eine Angelerlaubnis des Fischereiberechtigten.
- Kinder können bis zu einem Tag vor Ihrem 8. Geburtstag kostenfrei mit einer Handangel unter Aufsicht eines Erwachsenen mit gültigem Fischereischein und Angelberechtigung angeln. Das gilt nicht für den Angelteich Alt-Schwerin/Wendorf.
- Ab dem 8. Lebensjahr benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Angelkarte.
- Für den Drewitzer See ist zu beachten , daß vom Ufer nur von den ausgewiesenen Badestellen geangelt werden darf, ansonsten nur vom mit Muskelkraft betriebenen Boot aus.
- Die Angelfischerei ist mit max. 3 Handangeln (nur eine davon mit totem Köderfisch oder Fischfetzen) erlaubt.
- Die Angelkarte ist nur mit Unterschrift des Inhabers gültig. Elektronisch erzeugte Angelkarten gelten als unterschrieben.
- Verwendete künstliche Köder- oder Ködersysteme dürfen mit max. 3 Haken ausgestattet sein. Paternoster- oder Hegenen mit künstlichen Ködern dürfen mit max. 3 Einfachhaken bestückt sein.
- Die Nichtinanspruchnahme der Karte berechtigt nicht zur Rückforderung des Kaufpreises.
- Von Fischereigeräten ist ein ausreichender Abstand einzuhalten. Das gilt insbesondere bei Stellnetzen, die mit roten und schwarzen Fahnen gekennzeichnet sind.
- An- und auf dem Gewässer ist auf Sauberkeit zu achten. Die Verschmutzung mit Müll in jeglicher Form ist verboten und strafbar.
- Wer von einem verschmutzten Angelplatz aus angelt, kann wie der Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden.
- Der Inhaber der Angelkarte haftet in vollem Umfang für Schäden, die er an- und auf dem Gewässer verursacht.
- Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln, insbesondere beim Angeln ohne gültige Dokumente, wird eine erhöhte Gebühr von 500,- Euro fällig sowie Strafanzeige gestellt. Die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt uns vorbehalten.
- Die Durchführung gewerblicher Angeltouren (Guiding) auf dem Drewitzer-, Tauchow-, Derliner-, und Groß-Keller See ist ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung der Fischerei&Räucherei Alt-Schwerin Sietow GmbH gestattet.